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Allgemeines
Den Lieferungen und sonstigen Leistungen der
CAYIN Audio Distribution GmbH liegen die nachstehend
aufgeführten Verkaufsbedingungen zugrunde.
§1 Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir
nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender
Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden
vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und
dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen
werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Darüber hinaus gelten die Vereinbarungen des getrennt
abzuschließenden Vertragshändlervertrages.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber
Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
§2 Angebote und Geschäftsunterlagen
(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich
aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen
Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte
vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen,
die als "vertraulich" bezeichnet sind.
Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde
unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§3 Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts
anderes ergibt, gelten unsere jeweils am Tag der
Lieferung oder sonstigen Leistung geltenden Preise.
Alle Preise über einem Betrag von netto € 500,--
verstehen sich frei Haus; unter einem Betrag von
netto € 500,-- liefern wir unfrei.
(2) Eine etwaige Warenrücksendung erfolgt
auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Im Schadensfall
ist der Empfänger der Sendung bei Meidung des Verlustes
aller etwaigen Ansprüche verpflichtet, uns unverzüglich
eine Schadensbestätigung des Spediteurs oder sonstigen
Frachtführers, bzw. der Post- oder Bahnverwaltung
zu übermitteln. Sollte der Kunde dem Transporteur
die Ware als erhalten „in einwandfreiem Zustand"
bestätigen, obwohl ein Schaden vorliegt, so ist
eine Übernahme des Schadens durch CAYIN Audio Distribution
GmbH ausgeschlossen.
(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht
in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher
Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
(4) Bei Zahlung Vorauskasse oder Lastschrifteinzug
gewähren wir 5%. Bei Zahlung binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum
gewähren wir 3%. Binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum
ohne Abzug.
(5) Reparaturen und Ersatzteile werden ausschließlich
per Nachnahme berechnet,
(6) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend
die Folgen des Zahlungsverzugs.
(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden
nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem
gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§4 Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit
setzt die Abklärung aller technischen Notwendigkeiten
voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung
setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder
verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben
vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs.
(3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über,
in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten
ist.
§5 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus,
dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist.
(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt,
sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in
Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung
einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist
der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt
oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend
macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf
den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt. Mangelfolgeschäden und insbesondere
Aufwendungen zur erneuten Montage und Demontage
unserer Produkte werden nur erstattet, wenn unsererseits
oder seitens unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung
auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt
unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes
geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche
beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses
nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt
fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften
Sache.
§6 Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz
als in § 5 vorgesehen, ist - ohne Rück sicht auf
die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs
- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche
aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger
Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche
auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch,
soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz
des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns
gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§7 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache
bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt,
die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme
der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom
Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu
deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist
auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich
angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache
im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;
er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen
in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich
gesetzlicher Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer
oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon,
ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter
verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen,
bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch,
die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde
seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten
Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät
und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist
oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies
der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner
bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben
macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und
den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§8 Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser
Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt,
den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Der Kunde hat von den vorstehenden Geschäftsbedingungen
Kenntnis erhalten.
Herstellererklärung
Sollten sich Mängel an einem von der CAYIN Audio
Distribution GmbH (Vertrieb genannt) in der Bundesrepublik
Deutschland vertriebenen und durch einen Verbraucher
käuflich erworbenen Gerät auftreten, übernimmt der
Vertrieb im nachstehend beschriebenen Umfang die
Mängelbeseitigung für das betreffende Gerät.
Diese Herstellererklärung lässt die Mängelansprüche
und -rechte des Verbrauchers aus dem Kaufvertrag
gegenüber seinem Verkäufer (Händler) unberührt.
§1 Umfang des Schutzes
Diese Erklärung gilt nur, wenn das Gerät in Folge
eines - bei Übergabe an den Verbraucher bereits
vorhandenen - Konstruktions- , Fertigungs- oder
Materialfehlers unbrauchbar wird oder in seiner
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird (Mangel).
Diese Erklärung begründet keine Garantie des
Vertriebs, insbesondere keine Garantie für Beschaffenheiten
oder die Haltbarkeit des Geräts.
§2 Ansprüche des Verbrauchers
Im Falle eines vorschriftsmäßig geltend gemachten
Anspruchs aus dieser Erklärung wird der Vertrieb
nach eigener Wahl ausschließlich den Mangel des
Geräts beseitigen (Nachbesserung) oder ein mangelfreies
Gerät liefern.
Der Verbraucher kann keine weitergehenden Ansprüche
oder Rechts aus dieser Erklärung herleiten, insbesondere
keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten im Zusammenhang
mit dem Mangel und keinen Anspruch auf Ersatz von
Folgeschäden Sowohl der Transport des Geräts vom
Verbraucher zum Vertrieb als auch der Rücktransport
erfolgen auf Gefahr des Verbrauchers.
Von dieser Herstellererklärung sind ausgeschlossen:
- Transportschäden, sichtbar oder unsichtbar
(Reklamationen wegen dieser Schäden müssen unverzüglich
beim Transporteur, Bahn oder Post angezeigt
werden); Kratzer auf Holzgehäusen, Zargen, Metallteilen
usw. (diese Mängel müssen unverzüglich nach
Kauf direkt beim CAYIN Audio Distribution -Vertragshändler
reklamiert werden):
- Geräte ohne Serien-Nummer;
- Transportkosten zur Servicestelle;
- Fehler, die durch unsachgemäße Aufstellung,
falschen Anschluß, unsachgemäße Bedienung oder
Beanspruchung, äußere gewaltsame Einwirkung,
elektrische oder mechanische Überlastung, eigenmächtigen
Eingriffen, Verwendung von nicht geeigneter
Elektronik usw. entstanden sind;
- unsachgemäß reparierte oder geänderte Geräte,
die von einem anderen als vom Vertrieb autorisierten
Vertragshändler geöffnet wurden;
- Folgeschäden an Fremdgeräten;
- Kostenerstattung bei Reparaturversuchen
durch Dritte ohne vorherige Zustimmung des Vertriebs;
- Tonabnehmersysteme, Knöpfe, Netzkabel, Frontplatten
und andere Teile, die einem normalen Verschleiß
unterliegen, wofür nur eine Frist von 6 Monaten
ab Kaufdatum gilt.
§3 Gültigkeitsdauer
Diese Erklärung ist nur für innerhalb der Anspruchsfrist
beim Vertrieb geltend gemachte Ansprüche aus dieser
Erklärung gültig. Die Anspruchsfrist beträgt 2 Jahre
ab Kauf des Geräts durch den Verbraucher bei einem
Händler in der Bundesrepublik Deutschland und wird
nur auf CAYIN-Produkte gewährt.
Werden Mängel nach Ablauf des Anspruchsfrist
angezeigt oder die zur Geltendmachung von Mängeln
nach dieser Erklärung geforderten Nachweise oder
Dokumente erst nach Ablauf der Anspruchsfrist vorgelegt,
so stehen dem Endverbraucher keine Rechte oder Ansprüche
aus dieser Erklärung zu.
§4 Mängelanzeige
Sobald der Verbraucher einen Mangel des Geräts
entdeckt, hat er diesen dem Vertrieb unverzüglich
mitzuteilen, andernfalls verliert er etwaige Ansprüche
aus dieser Erklärung.
§5 Geltendmachung der Ansprüche aus dieser
Erklärung
Zur Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung
sind auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers die
Herstellererklärung - Registrierkarte zusammen mit
einer Kopie der Verkaufsrechnung des CAYIN Audio
Distribution - Vertragshändlers an CAYIN Audio Distribution
GmbH, Am Weiherhaag 3, 65779 Kelkheim, einzusenden.
Das Registrierkarte wird dem Verbraucher mit
der Registrier-Nummer zurückgesandt. Der Verbraucher
hat die Registrierkarte sorgfältig aufzubewahren.
Die hiermit abgegebene Herstellererklärung des Vertriebs
wir nur rechtswirksam, wenn die Registrierkarte
und die Kopie der Verkaufsrechnung innerhalb von
14 Tagen nach dem Kauf des Geräts an den Vertrieb
zur Bestätigung und Registrierung eingesandt worden
ist.
Wenn die vorbezeichneten Urkunden erst nach Ablauf
der genannten Frist eingehen, hat der Vertrieb das
Recht, eventuelle Ansprüche des Verbrauchers aus
dieser Herstellererklärung zurückzuweisen.
Sendet der Verbraucher das Gerät von einem Ort
außerhalb der Bundesrepublik Deutaschland ein, so
trägt er sämtliche im Zusammenhang mit dem Versand
an den Ort der Rücklieferung anfallenden Kosten
einschließlich etwaiger Steuern, Zölle oder sonstiger
Abgaben.
§6 Verjährung
Soweit der Vertrieb einen innerhalb der Anspruchsfrist
vorschriftsmäßig geltend gemachten Anspruch aus
dieser Erklärung nicht anerkennt, verjähren sämtliche
Ansprüche aus dieser Erklärung innerhalb von 6 Monaten
vom Zeitpunkt der Geltendmachung an.
§7 Anwendbares Recht
Auf diese Erklärung und die sich daraus ergebenden
Ansprüche, Rechte und Pflichten findet ausschließlich
Deutsches Recht Anwendung ohne die Vorschriften
des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluß
des UN-Kaufrechts.
CAYIN Audio Distribution GmbH
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