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Allgemeines

Den Lieferungen und sonstigen Leistungen der CAYIN Audio Distribution GmbH liegen die nachstehend aufgeführten Verkaufsbedingungen zugrunde.

§1
Allgemeines - Geltungsbereich

(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt. Darüber hinaus gelten die Vereinbarungen des getrennt abzuschließenden Vertragshändlervertrages.

(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

§2
Angebote und Geschäftsunterlagen

(1) Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(2) An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§3
Preise - Zahlungsbedingungen

(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere jeweils am Tag der Lieferung oder sonstigen Leistung geltenden Preise. Alle Preise über einem Betrag von netto € 500,-- verstehen sich frei Haus; unter einem Betrag von netto € 500,-- liefern wir unfrei.

(2) Eine etwaige Warenrücksendung erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Käufers. Im Schadensfall ist der Empfänger der Sendung bei Meidung des Verlustes aller etwaigen Ansprüche verpflichtet, uns unverzüglich eine Schadensbestätigung des Spediteurs oder sonstigen Frachtführers, bzw. der Post- oder Bahnverwaltung zu übermitteln. Sollte der Kunde dem Transporteur die Ware als erhalten „in einwandfreiem Zustand" bestätigen, obwohl ein Schaden vorliegt, so ist eine Übernahme des Schadens durch CAYIN Audio Distribution GmbH ausgeschlossen.

(3) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(4) Bei Zahlung Vorauskasse oder Lastschrifteinzug gewähren wir 5%. Bei Zahlung binnen 14 Tage ab Rechnungsdatum gewähren wir 3%. Binnen 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

(5) Reparaturen und Ersatzteile werden ausschließlich per Nachnahme berechnet,

(6) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

(7) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§4
Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Notwendigkeiten voraus.

(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

§5
Mängelhaftung

(1) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

(2) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Mangelfolgeschäden und insbesondere Aufwendungen zur erneuten Montage und Demontage unserer Produkte werden nur erstattet, wenn unsererseits oder seitens unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.

(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

§6
Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen, ist - ohne Rück sicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§7
Eigentumsvorbehaltssicherung

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

(2) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

§8
Gerichtsstand - Erfüllungsort

(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Der Kunde hat von den vorstehenden Geschäftsbedingungen Kenntnis erhalten.

Herstellererklärung

Sollten sich Mängel an einem von der CAYIN Audio Distribution GmbH (Vertrieb genannt) in der Bundesrepublik Deutschland vertriebenen und durch einen Verbraucher käuflich erworbenen Gerät auftreten, übernimmt der Vertrieb im nachstehend beschriebenen Umfang die Mängelbeseitigung für das betreffende Gerät.

Diese Herstellererklärung lässt die Mängelansprüche und -rechte des Verbrauchers aus dem Kaufvertrag gegenüber seinem Verkäufer (Händler) unberührt.

§1
Umfang des Schutzes

Diese Erklärung gilt nur, wenn das Gerät in Folge eines - bei Übergabe an den Verbraucher bereits vorhandenen - Konstruktions- , Fertigungs- oder Materialfehlers unbrauchbar wird oder in seiner Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wird (Mangel).

Diese Erklärung begründet keine Garantie des Vertriebs, insbesondere keine Garantie für Beschaffenheiten oder die Haltbarkeit des Geräts.

§2
Ansprüche des Verbrauchers

Im Falle eines vorschriftsmäßig geltend gemachten Anspruchs aus dieser Erklärung wird der Vertrieb nach eigener Wahl ausschließlich den Mangel des Geräts beseitigen (Nachbesserung) oder ein mangelfreies Gerät liefern.

Der Verbraucher kann keine weitergehenden Ansprüche oder Rechts aus dieser Erklärung herleiten, insbesondere keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten im Zusammenhang mit dem Mangel und keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden Sowohl der Transport des Geräts vom Verbraucher zum Vertrieb als auch der Rücktransport erfolgen auf Gefahr des Verbrauchers.

Von dieser Herstellererklärung sind ausgeschlossen:

  • Transportschäden, sichtbar oder unsichtbar (Reklamationen wegen dieser Schäden müssen unverzüglich beim Transporteur, Bahn oder Post angezeigt werden); Kratzer auf Holzgehäusen, Zargen, Metallteilen usw. (diese Mängel müssen unverzüglich nach Kauf direkt beim CAYIN Audio Distribution -Vertragshändler reklamiert werden):
  • Geräte ohne Serien-Nummer;
  • Transportkosten zur Servicestelle;
  • Fehler, die durch unsachgemäße Aufstellung, falschen Anschluß, unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, äußere gewaltsame Einwirkung, elektrische oder mechanische Überlastung, eigenmächtigen Eingriffen, Verwendung von nicht geeigneter Elektronik usw. entstanden sind;
  • unsachgemäß reparierte oder geänderte Geräte, die von einem anderen als vom Vertrieb autorisierten Vertragshändler geöffnet wurden;
  • Folgeschäden an Fremdgeräten;
  • Kostenerstattung bei Reparaturversuchen durch Dritte ohne vorherige Zustimmung des Vertriebs;
  • Tonabnehmersysteme, Knöpfe, Netzkabel, Frontplatten und andere Teile, die einem normalen Verschleiß unterliegen, wofür nur eine Frist von 6 Monaten ab Kaufdatum gilt.

§3
Gültigkeitsdauer

Diese Erklärung ist nur für innerhalb der Anspruchsfrist beim Vertrieb geltend gemachte Ansprüche aus dieser Erklärung gültig. Die Anspruchsfrist beträgt 2 Jahre ab Kauf des Geräts durch den Verbraucher bei einem Händler in der Bundesrepublik Deutschland und wird nur auf CAYIN-Produkte gewährt.

Werden Mängel nach Ablauf des Anspruchsfrist angezeigt oder die zur Geltendmachung von Mängeln nach dieser Erklärung geforderten Nachweise oder Dokumente erst nach Ablauf der Anspruchsfrist vorgelegt, so stehen dem Endverbraucher keine Rechte oder Ansprüche aus dieser Erklärung zu.

§4
Mängelanzeige

Sobald der Verbraucher einen Mangel des Geräts entdeckt, hat er diesen dem Vertrieb unverzüglich mitzuteilen, andernfalls verliert er etwaige Ansprüche aus dieser Erklärung.

§5
Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung

Zur Geltendmachung der Ansprüche aus dieser Erklärung sind auf Kosten und Gefahr des Verbrauchers die Herstellererklärung - Registrierkarte zusammen mit einer Kopie der Verkaufsrechnung des CAYIN Audio Distribution - Vertragshändlers an CAYIN Audio Distribution GmbH, Am Weiherhaag 3, 65779 Kelkheim, einzusenden.

Das Registrierkarte wird dem Verbraucher mit der Registrier-Nummer zurückgesandt. Der Verbraucher hat die Registrierkarte sorgfältig aufzubewahren. Die hiermit abgegebene Herstellererklärung des Vertriebs wir nur rechtswirksam, wenn die Registrierkarte und die Kopie der Verkaufsrechnung innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf des Geräts an den Vertrieb zur Bestätigung und Registrierung eingesandt worden ist.

Wenn die vorbezeichneten Urkunden erst nach Ablauf der genannten Frist eingehen, hat der Vertrieb das Recht, eventuelle Ansprüche des Verbrauchers aus dieser Herstellererklärung zurückzuweisen.

Sendet der Verbraucher das Gerät von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutaschland ein, so trägt er sämtliche im Zusammenhang mit dem Versand an den Ort der Rücklieferung anfallenden Kosten einschließlich etwaiger Steuern, Zölle oder sonstiger Abgaben.

§6
Verjährung

Soweit der Vertrieb einen innerhalb der Anspruchsfrist vorschriftsmäßig geltend gemachten Anspruch aus dieser Erklärung nicht anerkennt, verjähren sämtliche Ansprüche aus dieser Erklärung innerhalb von 6 Monaten vom Zeitpunkt der Geltendmachung an.

§7
Anwendbares Recht

Auf diese Erklärung und die sich daraus ergebenden Ansprüche, Rechte und Pflichten findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung ohne die Vorschriften des internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

CAYIN Audio Distribution GmbH

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 



Cayin Audio Distribution GmbH ::: Am Weiherhaag 3 ::: D- 65779 Kelkheim
Tel.: +49 (0) 6198 - 573806 ::: Fax: +49 (0) 6198 - 573808
e-mail:
info@cayin.com ::: Internet: www.cayin.com